Ablehnungen kostenneutraler Projektverlängerungen seitens des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Kleine Anfrage

Zu den medial bereits bekannt gewordenen faktischen Budgetkürzungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einzelnen Programmlinien in Form von zeitlichen Verschiebungen der Projektstarts, monatelangem Aussetzen der Förderungen, dem Verzicht auf Neuausschreibungen und zweite Förderphasen oder Kürzungen in den Finanzierungshöhen gehören auch Meldungen von betroffenen Forschenden, dass Anträge auf kostenneutrale Verlängerung ihrer Projekte seitens des BMBF nicht wie zuvor in Aussicht gestellt bewilligt werden (vgl. Jan-Martin Wiarda, 26. Juli 2022: »Einfach nicht hinzunehmen«; zu den Budgetkürzungen in einzelnen Programmlinien des BMBF vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3115). Projektverantwortliche haben im guten Glauben darauf vertraut, dass die bisher gängige Praxis seitens des BMBF bei kostenneutralen Verlängerungen, z. B. aufgrund von Elternzeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, eingehalten wird. Projekte griffen bisher auf die Möglichkeit der kostenneutralen Verlängerung zurück, wenn z. B. Projekte nicht mit allen Tätigkeiten fertig gestellt wenn konnten. Gründe hierfür sind etwa die Verzögerung von Publikationen, Unterbrechung der Projektarbeit durch Krankheit oder Elternzeit, Versuchsreihen konnten nicht in der gesetzten Zeit fertiggestellt werden. Projekte planten in solchen Fällen häufig ein, einen Teil der bewilligten Gelder einzusparen, um sie für eine Verlängerung dann umzuwidmen. In ausgewählten Programmlinien des BMBF wie beispielsweise zur zweiten Bewilligungsrunde des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist sie sogar expliziter Bestandteil der Rahmenbedingungen (vgl. Bekanntmachung des BMBF im Bundesanzeiger, 22. Mai 2018: Richtlinie zum Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Zweite Bewilligungsrunde)). Was aber für die Förderung von Tenure-Track-Professuren offenbar selbstverständlich ist, kehrt sich nun bei vielen Beschäftigten im akademischen Mittelbau – aus dem sich letztlich der wissenschaftliche Nachwuchs für diese Professuren stellt – zum einseitigen Haushaltsvollzug des BMBF um, mithin die Rückkehr aus der Elternzeit in die Arbeitslosigkeit führt.

Die Fragen und die Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.

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