Transparenz
Politikerinnen und Politiker dürfen nicht käuflich oder von der Wirtschaft abhängig sein, weshalb ich meine Einkünfte offenlege.
Monatlich erhalte ich 10.591,70 Euro (Stand Juli 2023) Abgeordnetenentschädigung, die einkommensteuerpflichtig sind. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalte ich nicht.
Darüber hinaus erhalte ich eine Kostenpauschale von derzeit 5.051,54 €, die etwa für die Miete in Berlin, die Miete und Ausstattung meines Wahlkreisbüros in München, Werbemittel oder Fahrtkosten von Mitarbeiter:innen benutzt werden darf.
Jährlich stehen mir maximal 12.000 Euro für Sachleistungen wie IT- oder Bürobedarf zur Verfügung. Von diesem Sachleistungskonto werden nur tatsächlich anfallende Kosten erstattet.
Für Mitarbeiter:innengehälter darf ich monatlich bis zu 23.205 Euro aufwenden. Dieses Geld wird direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter:innen ausgezahlt, die mich bei meiner Arbeit im Bundestag unterstützen.
Außerdem wird uns Abgeordneten eine Bahncard 100 1. Klasse gestellt, die wir dienstlich und privat nutzen können. Im Berliner Stadtgebiet können wir den Fahrdienst des Deutschen Bundestags kostenfrei nutzen. Innerdeutsche Flüge im Rahmen meiner Tätigkeit werden erstattet.
Ich beziehe keine anderen Einkünfte aus Nebentätigkeiten.